Nachlassvertrag bei eröffnetem Konkurs

Allgemein bekannt ist die Möglichkeit, einen Konkurs durch den Abschluss eines Nachlassvertrages zu verhindern, also einer Sanierung der Finanzen. Viele denken nun, dass wenn es bereits zur Konkurseröffnung gekommen sei, alles zu spät sei und Sanierungsmassnahmen nicht mehr möglich seien. Leider informieren Amtsstellen, Treuhänder und Berater faktisch nicht über die hervorragende Möglichkeit, welche das schweizerische Recht für eine Sanierung innerhalb eines Konkursverfahrens zur Verfügung stellt.

 

Das Geheimis steckt in dem fast in Vergessenheit geratenen Artikel 332 des Schweizerischen Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes. Lesen Sie ihn im folgenden Link nach:

 

http://www.admin.ch/ch/d/sr/281_1/a332.html

 

Sie können in der Tat bei bereits eröffnetem Konkurs eine Sanierung vorschlagen und diese hat am Schluss die Wirkung, dass der Konkurs widerrufen wird. Wir haben das Verfahren schon viele Male mit Erfolg durchgeführt und es hat alle Beteiligten jedes Mal sehr befriedigt.

 

Die Angst vor den hohen Kosten die ein Sachwalter im Nachlassverfahren erzeugt, ist hier auch weniger gegeben, denn das Wählen eines teuren Sachwalters entfällt in diesem Verfahren, wie Sie es im Gesetzesartikel nachlesen können, diese Aufgabe übernimmt das Konkursamt, welches einen nicht halb so hohen Stundenansatz wie ein Nachlass-Sachwalter hat.

Nehmen Sie ungeniert mit uns Kontakt auf, wir zeigen Ihnen gerne den Weg aus der Krise. Sie werden es schaffen. Denn das schweizerische Recht hat mit Art. 332 SchKG wirklich ein hervorragendes Sanierungsmittel bereit gestellt.