Nachlassverfahren

 

Wenn Sie viele Gläubiger haben, oder wenn Sie eine Schuldsumme haben, welche Sie nicht in der Lage sind, vollumfänglich zurückzuzahlen, kommt für Sie allenfalls ein gerichtliches Nachlassverfahren in Frage. Das Verfahren ist komplizierter und kostspieliger als eine private Schuldenbereinigung, bietet aber bessere gesetzliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Sanierung.

 

Beim gerichtlichen Nachlassverfahren wird Ihnen vom Nachlassrichter eine Stundung von 6 Monaten bewilligt, welche maximal bis auf 12 Monate verlängert werden kann. Es wird ein Sachwalter ernennt, welcher das Verfahren leitet und Sie in der Verhandlung des Sanierungsplanes unterstützt.

 

Konsultieren Sie uns für ein detailliertes, kostenloses Erstberatungsgespräch, in welchem wir Sie ausführlich über das Nachlassverfahren informieren.