Private einvernehmliche Schuldenbereinigung mit Stundung

 

Wollen Sie eine Schuldenbereinigung durchführen, haben aber den Druck der Gläubiger im Nacken, die Ihnen mit Betreibungen drohen? Oder haben Sie bereits Betreibungen, oder sogar eine laufende Lohnpfändung?

 

In einer solchen Situation kann das für Ihren Wohnort zuständige Gericht eine Stundung von 3 Monaten aussprechen. Während dieser Stundung stehen alle Betreibungen und Pfändungen still und Sie können in Ruhe mit Ihren Gläubigern die Sanierung verhandeln. Die Stundung kann bis maximal zu 6 Monaten ausgedehnt werden.

 

Das Gericht wird einen Sachwalter ernennen, welcher Sie in der Sanierung begleitet und die Aufgabe übernimmt, mit den Gläubigern zu verhandeln. Solche Mandate übernehmen wir und begleiten Sie durch das komplette Verfahren.

 

Auf folgendem Link können Sie die entsprechenden Gesetzesartikel zur Privaten Einvernehmlichen Schuldenbereinigung nachlesen:

 

Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz, Art. 333